Beratung bei psychischer Erkrankung

Der Übergang von Beratung zu Therapie ist fließend, die rechtlichen Grenzen zur Psychotherapie sind jedoch klar vom Gesetzgeber geregelt und sollen hier kurz für dich dargestellt werden:

Ausschließlich ausgebildete Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten und Heilpraktiker mit Heilerlaubnis dürfen eine Symptomatik mit Krankheitswert wie z. B. Depression, Suchterkrankung, Psychose, Persönlichkeitsstörungen u. ä. behandeln.

Ich biete dir im Rahmen eines Einzelgesprächs die Möglichkeit einer Beratung & Coaching innerhalb meiner Methodischen und persönlichen Kompetenz. Eine Behandlung oder Therapie nach gesetzlicher Definition ist nicht Gegenstand meines Leistungsangebots und grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Rücksprache mit deinem Arzt/Psychotherapeuten kann die Therapie natürlich gerne um meine Dienstleistungen ergänzt werden. 

Wenn du bereits erfolgreich eine Therapie beendet hast, biete ich dir gerne die Möglichkeit einer weiteren Begleitung, bis du dich sicher genug fühlst, um deinem Leben wieder voll & ganz auf eigene Faust zu begegnen. 

sg

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